Methodik der Klimamobilitätsplanung

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) fordert in seinem Umweltgutachten 2020 auf S. 364 eine »integrierte Verkehrsentwicklungsplanung«, die »Entwicklungsziele enthalten (sollte), mit der alle relevanten Maßnahmen insbesondere zu Infrastruktur, ÖPNV und Verkehrsregulierung koordiniert werden müssen«.

In Baden-Württemberg werden Verkehrsentwicklungspläne, die Klimaschutz als zentrales Ziel haben, Klimamobilitätspläne genannt. Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg hat dazu einen rechtlichen Rahmen im § 7 f des Klimaschutzgesetzes verankert. Die Verfahren und inhaltlichen Gestaltungen der Klimamobilitätspläne orientieren sich an vorhandenen Planwerken. Weitere Hinweise zum Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg gibt es auf der Webseite der Landesagentur.

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Prozess zur Planerstellung und Umsetzung

Das Erfassen der Datengrundlagen und die Berechnungen konkreter Szenarien sind mit etlichem zeitlichen und personellen Aufwand verbunden. Dieser Prozess kann in etwa ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Berechnungen der Wirkungen sind notwendig

Für die Erstellung von Klimamobilitätsplänen reicht die einfache Abschätzung der Wirkungen nicht aus. Als ein Beispiel kann der Fuß- und Radverkehr dienen, der häufig in seiner Wirkung überschätzt wird: Obwohl dieser ein Drittel der Wege in Deutschland ausmacht, beträgt der Anteil des relevanten Verkehrsvolumens, gemessen in Personenkilometer, nur 6% (Wuppertal Institut 2020, S. 75). Um solche Fehleinschätzungen zu vermeiden, sollten die Wirkungen der Pläne mit einem multimodalen Verkehrsmodell berechnet werden.

Abgrenzung der Planungsregion

Weil der Verkehr nicht einfach an der kommunalen Grenze aufhört, muss die Planung neben der Stadt auch das Umland einbeziehen. Dabei ist es natürlich wichtig, diese Pläne verkehrsträgerübergreifend zu gestalten, also gemeinsam mit umliegenden Kommunen und innerhalb der bestehenden Kreis- und Verbundstrukturen. Um dem Ziel gebietsübergreifender Klimamobilitätspläne gerecht zu werden, ist auch die gemeinsame Aufstellung von Klimamobilitätsplänen durch mehrere Kommunen wichtig – auch über die Grenzen eines Stadt- oder Landkreises hinaus.

Was passiert mit den bisherigen Verkehrsentwicklungsplänen?

Die Defizite der strategischen Verkehrsentwicklungspläne, für deren Erstellung keine Rechtspflicht besteht, wurden bereits erläutert. Entweder müssen völlig neue Pläne erstellt werden oder jüngere Verkehrsentwicklungspläne aktualisiert werden. Das wird in der Regel zu einer Änderung der bisherigen Planungen führen. Für die Erstellung der Pläne sollten die Länder Standards entwickeln, die sowohl die Kooperation von Nachbarkommunen erleichtern als auch Vergleichbarkeiten herstellen.

Wie können andere Ziele mit in die Klimamobilitätsplanung einbezogen werden?

Die Planungen zu einem klimafreundlichen Verkehr bringen eine Reihe von Verbesserungen auch in anderen Wirkungsbereichen mit sich: Eine geringe Straßenverkehrsdichte verringert Staus und hat damit große Wirkungen auf die Erreichbarkeit und den Wirtschaftsverkehr. Zusätzlich werden Schadstoffemissionen reduziert, die Verkehrssicherheit wird bei richtiger Planung erhöht. Nicht zuletzt erhöht sich die Aufenthaltsqualität der Städte durch den höheren Anteil an Gehen und Radfahren.

Um für diese Ziele zu planen, kann der Ansatz der Klimamobilitätspläne durch das Konzept der Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) erweitert werden. Die EU fördert SUMPs seit langem und hat dazu eine umfangreiche Dokumentation erstellt, die auch ein Tool zur Analyse von Kommunen beinhaltet.