Evaluation der Fachaufsicht der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH
Die Bundesregierung hat am 29.08.2018 die Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen unter Federführung des BMBF und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, vormals BMWi) beschlossen. Damit sollte eine bis dahin bestehende Förderlücke in der Identifikation, Validierung und Weiterentwicklung von Forschungsideen mit Sprunginnovationspotenzial geschlossen und letztendlich ein Beitrag zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und zur Zukunftsvorsorge Deutschlands geleistet werden. Die SPRIND wurde am 16.12.2019 als GmbH mit der Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin in Leipzig gegründet. Das SPRIND-Freiheitsgesetz (SPRINDFG) ist am 30. Dezember 2023 in Kraft getreten und sieht eine Beleihung der SPRIND vor. Bzgl. der mit dieser Beleihung einhergehenden Aufsicht statuiert § 2 Abs. 1 SPRINDFG: „Die SPRIND unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des BMBF. Die Fachaufsicht soll sich auf die Etablierung angemessener Verfahren zur Wahrnehmung der übertragenen Förderaufgaben sowie die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung durch die SPRIND konzentrieren.“ Die Notwendigkeit einer Fachaufsicht über die SPRIND war in den Gesetzesverhandlungen – sowohl im Rahmen der Ressortabstimmung als auch in den Ausschuss-Sitzungen – ein Diskussionspunkt. Letztlich wurde in § 7 Abs. 2 SPRINDFG folgende Vorgabe aufgenommen: „In einer weiteren Evaluation, die bis zum 31. Januar 2026 vorgelegt werden soll, wird die Fachaufsicht gemäß § 2 Absatz 1 Gegenstand einer Effizienz- und Wirksamkeitskotrolle sein, auf deren Grundlage gesetzliche Änderungen geprüft werden.“
Der Gesetzgeber wollte so einerseits die Überprüfung der Fachaufsicht in der Praxis ermöglichen und andererseits eine Grundlage für eine etwaige Gesetzesanpassung in der Zukunft schaffen.
Gegenstand der Evaluation ist die Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (im Folgenden: BMBF) über die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH.