Projekt

TA-SWISS Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung

Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung können unseren Alltag erleichtern und sicherer machen. So können wir dank dieser Technologien unsere Geräte einfach entsperren (und damit vor Missbrauch schützen), Grenzübertritte reibungsloser gestalten und smarten Helfern Befehle erteilen. Gleichzeitig dringen diese Technologien in den öffentlichen und privaten Raum ein und erheben biometrische Daten, die uns nicht nur identifizieren, sondern möglicherweise auch Auskunft über unsere Emotionen, unsere Persönlichkeit oder über Krankheiten geben könnten.

In der interdisziplinären Studie sollen die Chancen und Risiken von Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung abgeschätzt werden. Es gilt einen Überblick zu schaffen, was diese Technologien tatsächlich leisten können. Dabei stellt sich die Frage, wie zuverlässig Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung Personen verifizieren und identifizieren können und inwieweit Aussagen zu Emotionen, persönlichen Eigenschaften oder Krankheiten wissenschaftlich fundiert sind.

Im Sinne einer Auslegeordnung sollen zudem die heutigen und zukünftigen Anwendungsfelder dargestellt werden. Es ist aufzuzeigen, wer derzeit diese Technologien einsetzt und zu welchem Zweck – und wie sich ihr Einsatz künftig entwickeln könnte. Eine wichtige Frage stellt die gesellschaftliche Wahrnehmung des Themas dar. Hierbei soll untersucht werden, wie Bürger und Bürgerinnen den Einsatz dieser Technologien im privaten oder öffentlichen Raum beurteilen und inwiefern dabei zwischen privaten oder staatlichen Anwendern unterschieden wird. Von Interesse ist hierbei auch, ob sich Nutzer und Nutzerinnen über die Erhebung und Verwendung von biometrischen Daten sowie deren Aussagekraft bewusst sind.

Im rechtlichen Kontext ist generell zu prüfen, wo Handlungsbedarf besteht. Es soll dargestellt werden, wie die Fragen rund um diese Technologien derzeit geregelt sind und ob angesichts der Sensitivität der erhobenen Daten besondere Regulierungen notwendig sind. Abschließend ist eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen, und beruhend darauf sollen Schlussfolgerungen gezogen und wenn möglich Empfehlungen zum Umgang mit der Problematik formuliert werden, die an Entscheidungsträger, insbesondere an Politikerinnen und Politiker, gerichtet sind.

Laufzeit

September 2020 bis November 2021

Auftraggeber

TA-SWISS

Partner

Universität Freiburg i.Ue., Institut für Europarecht

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