Projekt

Evaluation der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"

Das Projekt evaluiert die beiden Förderrichtlinien "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" - Zuschuss und Kredit und den Förderwettbewerb. Die Programme fördern in den vier Modulen: 1 - Energieeffiziente Querschnittstechnologien, 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien, 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software und 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.

Das Programm ist in Teilen technologieoffen ausgestaltet, um insbesondere Investitionen in komplexere Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen zu ermöglichen und zu vereinfachen. Um die unterschiedlichen Finanzierungsanforderungen der Unternehmen zu erfüllen, besteht für das gesamte Programm die Möglichkeit einer Förderung über einen direkten Investitionszuschuss, als auch über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Um vielfältigen Bedürfnissen der Antragstellenden gerecht zu werden, wird für Modul 4 zudem ein Förderwettbewerb angeboten.

Ziel des Projektes ist die Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle der Programme und ihre vergleichende Analyse.

 

 

Mit dem im Jahr 2021 novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz hat Deutschland sein bisheriges Treibhausgasminderungsziel von 55 Prozent bis 2030 auf eine Reduktion um mindestens 65 Prozent (jeweils gegenüber dem Basisjahr 1990) sowie die sektoralen Minderungsbeiträge erhöht und das Ziel der Erreichung Treibhausgasneutralität auf das Jahr 2045 vorgezogen. In der Folge muss auch das bisher in der Energieeffizienzstrategie 2050 festgelegte Energieeffizienzziel für 2030, die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30 Prozent gegenüber 2008, nach oben korrigiert werden. Auf die Sektoren GHD und Industrie entfielen im Jahr 2021 rund 45 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland.

Ein zentrales Programm, das zu diesem Ziel beitragen soll, ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft in ihren Varianten Zuschuss/Kredit und Förderwettbewerb. Vor dem Hintergrund der verschärften Klimaschutzziele bis 2030 wurde die Richtlinie zur Bundesförderung im Oktober 2021 umfassend novelliert.

 

 

Sowohl als Arbeitsgrundlage für die Weiterentwicklung der deutschen Energieeffizienzpolitik, als auch für nationale und europäische Rechenschaftspflichten ist es das Ziel des Vorhabens, eine Gesamtevaluation der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" durchzuführen. Im Rahmen dessen sollen der Status-Quo der Bundesförderung in der Gesamtheit sowie der Teilprogramme in der ex-post-Perspektive untersucht und darüber hinaus Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Programms aufgezeigt werden. Die Evaluation legt dabei grundsätzlich die drei Dimensionen der Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach § 7 BHO zugrunde.

 

Der vollständige Evaluationsbericht des Jahres 2021 ist unter Publikationen zu finden. Weitere Ergebnisse sind in Teilen in den unten genannten Publikationen veröffentlicht.

Publikationen

Laufzeit

von 2020 bis 2023

Auftraggeber

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Partner

  • Öko-Institut e. V.
  • Prognos AG
  • Universität Stuttgart (IER)