Projekt

Evaluierung des EEG und des WindSeeG

Dieses Projekt unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der wissenschaftlichen Evaluierung der Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie der Erstellung des zugehörigen Evaluierungsberichts gemäß den Beihilferichtlinien der Europäischen Kommission für den Berichtszeitraum 2021-2024.

 

Das europäische Beihilfe-Regelwerk verpflichtet jeden Mitgliedstaat, von der Europäischen Kommission genehmigte Beihilfen umfassend zu evaluieren. Dies trifft auch auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu. Eine solche beihilferechtliche Evaluierung muss den Leitlinien der Kommission folgen und sowohl die direkten und indirekten Effekte als auch die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Beihilfe aufzeigen. Die überarbeiteten Klima-, Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien (KUEBLL) fordern zudem eine Analyse der Finanzierungslücke; hierfür sind Preiserlösszenarien über 20 Jahre zu ergänzen, der Europäische Strommarkt zu modellieren und technologiespezifische Marktwerte zu ermitteln.

 

 

In Deutschland wird Strom aus erneuerbaren Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) gefördert. Die Förderung für leistungsstarke Anlagen wird in wettbewerblichen Ausschreibungen bestimmt. Leistungsschwache Anlagen können gesetzlich administrierte Marktprämien oder eine feste Einspeisevergütung erhalten. Ziel dieses Projekts war die Erstellung eines Evaluierungsberichts, welcher gemäß eines zwischen der Europäischer Kommission und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgestimmten Fragenkatalogs vorrangig Beihilfen von EE-Anlagen, die über Ausschreibungen vergeben werden, evaluiert.

Die Evaluation basiert auf der Auswertung und Analyse von anonymisierten Gebotsdaten der verschiedenen Ausschreibungssegmente für alle Ausschreibungsrunden für EE-Anlagen in den Jahren 2021 bis 2024, welche von der Bundesnetzagentur bereitgestellt wurden. Die Methoden umfassen neben deskriptiver Statistik und der Ableitung von Aussagen mittels Theory Based Impact Evaluation auch auf einer Counterfactual Impact Evaluation, bei der kausale Auswirkungen der Beihilfe durch eine kontrafaktische Bewertung ermittelt werden. Hierfür wurde ein kontrafaktisches Szenario modelliert, das die theoretische Entwicklung des Stromsystem ohne Beihilfe aufzeigt. Ergänzend wurden quasi-experimentelle, statistische Verfahren angewandt, um den kausalen Effekt der Förderung zu ermitteln.

 

Im Betrachtungszeitraum nahm das jährliche Wachstum der installierten Leistung von EE-Anlagen deutlich zu. Der verstärkte Zubau von EE-Kapazitäten hat zu einem Anwachsen des Wettbewerbs auf dem Strommarkt geführt. Zudem hat durch ihn auch der Wettbewerb unter den Direktvermarktern von gefördertem EE-Strom zugenommen. In allen Technologiensegmenten fand der Zubau vorrangig im Rahmen der Förderung statt. Im Evaluationszeitraum gab es zwar auch Realisierungen außerhalb des EEG, allerdings war der Anteil am Kapazitätszubau im niedrigen einstelligen Bereich, abgesehen von PV-Freiflächenanlagen.

Hinsichtlich der Angemessenheit der Förderung konnten auf Basis der Betrachtung der Stromgestehungskosten keine Anhaltspunkte für eine zu hohe oder zu niedrige Vergütung für Solar- und Windenergieanlagen festgestellt werden. Bei Biomasseanlagen wird die Beihilfe für Neuanlagen als zu niedrig, für Bestandsanlagen jedoch als angemessen bewertet. Vor diesem Hintergrund sind die über alle Segmente hinweg gestiegenen Zuschlagspreise in den Ausschreibungen vor allem ein Indikator für die gestiegenen Kosten und Anpassungserfordernisse in den jeweiligen Märkten. Die Erhöhung der Höchstwerte in den Ausschreibungen im Jahr 2023 erscheint somit folgerichtig.

Laufzeit

Oktober 2022 - März 2026

Auftraggeber

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Partner

  • Guidehouse
  • Consentec
  • Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW)