Projekt

Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente für erneuerbare Energien nach dem EEG

Dieses Projekt unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bei der Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente für erneuerbare Energien nach dem EEG. Es beinhaltet interdisziplinäre Beratung mit dem Ziel, konkret anwendbare Konzepte zu entwickeln, die auch im Kontext eines vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems funktionieren.

 

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend für eine bezahlbare, sichere und nachhaltige Energieversorgung in einem klimaneutralen Stromsystem. Zudem ist der weitere EE-Ausbau erforderlich für die Erreichung der gesetzlich festgeschriebenen Ziele der Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045, eines klimaneutralen Stromsektors bis 2035 sowie eines Anteils erneuerbarer Energien von mindestens 80 Prozent am Bruttostromverbrauch. Neben diesen nationalen Zielsetzungen bestehen europarechtliche Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung der Erneuerbaren-Förderung, die sich aus beihilferechtlichen Genehmigungen und Vorgaben (KUEBLL) einschließlich der Einführung einer Rückzahlungsverpflichtung sowie der Einführung zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) gemäß Elektrizätsbinnenmarkt-Verordnung sowie Vorgaben zur Förderung von PPAs. Im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem wurde eine große Bandbreite an Modellen vom Status quo bis zu produktionsabhängigen und produktionsunabhängigen CfD-Modellen diskutiert. Dieses Projekt unterstützte das BMWE bei der Weiterentwicklung dieser Modelle bis zur Umsetzungsreife.

 

 

Ziel des Projektes war es, das BMWE bei der Weiterentwicklung der vier im Optionenpapier zum Strommarktdesign der Zukunft diskutierten Finanzierungsinstrumente für Erneuerbare Energien zu unterstützen. Im Rahmen des Optionenpapiers und der vorangegangen Diskussionen im Rahmen der PKNS wurde bereits eine umfangreiche Beschreibung und Erörterung der Modelle vorgenommen und gewisse Vorfestlegungen getroffen. Gleichzeitig sind zahlreiche Ausgestaltungsfragen (z. B. Bestimmung Produktionspotenzial, Referenzperioden, Standortsteuerung etc.) im Detail noch auszuarbeiten, Ausgestaltungsoptionen zu erörtern und im Sinne eines detaillierten Gesamtförder- bzw. Absicherungskonzepts zu konkretisieren.

Dazu wurden zunächst die zentralen Ausgestaltungselemente und -varianten relevanter Förderkonzepte strukturiert (beispielsweise geeignete Methodik zur Bestimmung von Referenzwerten für Produktionspotential und Marktpreis). Im nächsten Schritt wurden geeignete Bewertungskriterien definiert und angewendet, um eine vergleichende Bewertung verschiedener Konzepte und Designelemente zu ermöglichen. Die Kriterien umfassten beispielsweise die Erreichung der Ausbauziele, Förderkosteneffizienz, Beitrag zur System- und Strommarktintegration und den mit einem Systemwechsel einhergehenden Umstellungsaufwand. Anschließend wurden ausgewählte Konzepte weiter konkretisiert und deren konkrete Ausgestaltungsvarianten vertieft bewertet.

 

 

Das Projekt untersuchte sehr umfangreich Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle sowie Herausforderungen in deren praktischen Umsetzung. Dabei entstand auch das Konzept einer neuen Klasse von „potenzialbasierten“ Modellen, die Eigenschaften der produktionsabhängigen und -unabhängigen Modelle kombinieren. Diese unterscheiden zwischen Stunden ohne potenzielle Dispatchverzerrungen, in denen die Vergütung wie im aktuellen System auf Basis der tatsächlichen Einspeisung bestimmt wird, und anreizproblematischen Stunden, in denen die Vergütung auf Basis des Produktionspotenzials einer Referenz vergütet wird. Dadurch können sowohl systemdienliche Anreize für den Anlageneinsatz geschaffen werden als auch die Probleme von produktionsunabhängigen Modellen wie erhöhten Abweichungsrisiken für Anlagenbetreiber vermieden werden.

Laufzeit

November 2024 – November 2026

Auftraggeber

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Partner

  • Guidehouse
  • neon
  • Consentec
  • Becker Büttner Held