Institutionen des Datenrechts: Unabhängigkeit, Durchsetzungsbefugnisse, Grad der Zentralisierung und Agencification
Die dem Datenrecht zugehörigen EU-Verordnungen der letzten Jahre haben eine komplexe und vielschichtige institutionelle Governance-Architektur hervorgebracht. In einer Übersicht über zuständige Stellen und Behörden und deren Rollen zeigen Forscher des Fraunhofer ISI die Zusammenhänge auf und ordnen die Entwicklungen im Hinblick auf das Konzept der Agencification ein. Dieses Schlagwort bezeichnet die Übertragung von Regulierungskompetenzen an nationale und europäische, teilweise unabhängige Behörden, sodass diese mit einem gewissen Grad an Autonomie handeln können – und dies, ohne dass Ministerien dazu in der Lage sind, ihnen Anweisungen zu erteilen.
Das in den entsprechenden Behörden erarbeitete Fachwissen kann zum einen zu einer effizienteren Rechtsdurchsetzung führen, zum anderen können Behörden flexibler auf Situationen reagieren. Beispielhaft wird dies für die Umsetzung der KI-Verordnung der EU (AI Act) gezeigt. Die entsprechende Aufsichtsstruktur teilt sich hier einerseits in eine Unionsebene (Kommission, KI-Büro, KI-Gremium und Beratungsforum) und eine mitgliedstaatliche Ebene (zuständige notifizierende Behörden, Marktüberwachungsbehörden) auf. Andererseits ist die Unionsebene mit dem bei der EU-Kommission unmittelbar angesiedelten KI-Büro, dem mitgliedstaatlich geprägten KI‑Gremium, dem unabhängigen Beratungsforum sowie dem wissenschaftlichen Gremium unterteilt.