Wissenschaftliches Arbeiten

© Fraunhofer ISI
Prinzipien redlichen wissenschaftlichen Arbeitens

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anspruchsvolle Aufgaben mit Verantwortung und Gestaltungsspielraum. Sie arbeiten in interdisziplinären Teams im Spannungsfeld von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft an interessanten Projekten mit nationalen und internationalen Auftraggebern.

Unverzichtbare Voraussetzung für diese Arbeit ist wissenschaftliche Integrität. Diese beschreibt die ethische Grundhaltung und die Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Redlichkeit und Qualität ihrer Arbeit. Das schließt die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ein. Für die Fraunhofer-Gesellschaft als Organisation der angewandten Forschung sind diese Grundsätze Basis ihres Selbstverständnisses. Sie orientieren sich an den Empfehlungen der Kommission »Selbstkontrolle in der Wissenschaft« durch die DFG-Mitgliedseinrichtungen sowie an den »Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität« des Wissenschaftsrats.

  • Das Fraunhofer ISI hat wie jedes Fraunhofer-Institut eine Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis bestimmt: Dr. Patrick Plötz ist Ansprechpartner bei Vorwürfen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten – sowohl von Fraunhofer-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern als auch von Externen.

    Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt beispielsweise vor, wenn bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, sachlich nicht gerechtfertigte Einflussnahmen von außen zu Änderungen von Ergebnissen führen, geistiges Eigentum anderer verletzt oder die Forschungstätigkeit anderweitig beeinträchtigt wird. Dazu gehören nicht nur Plagiate oder Datenfälschungen, sondern auch methodische Unsauberkeit oder unrechtmäßige Autorenschaft.

    Stellvertretende Ombudsperson ist Dr. Susanne Bührer.

  • Durch die breite Vernetzung der Fraunhofer-Institute mit den Universitäten erlangt ein wesentlicher Teil der Mitarbeitenden erstmalig bei Fraunhofer Kontakt mit der wissenschaftlichen Forschung. Deshalb ist die Qualifizierung der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein fester Bestandteil der Ausbildung in den Fraunhofer-Instituten.

    Die Regeln und Normen guten wissenschaftlichen Arbeitens müssen dem wissenschaftlichen Nachwuchs bereits innerhalb der Ausbildung vermittelt und von diesem nachfolgend in allen Phasen der wissenschaftlichen Tätigkeit beachtet und angewendet werden. Die Vermittlung wissenschaftlicher Integrität soll vor allem durch die Anleitung bei der täglichen Projektarbeit geschehen. Deshalb werden junge Kolleginnen und Kollegen von einem/r erfahrenen Wissenschaftler/-in betreut.

  • Das Zusammenwirken in wissenschaftlichen Arbeitsgruppen muss so gestaltet sein, dass die in Arbeitsteilung erzielten Ergebnisse in gegenseitigem Vertrauen wechselseitig mitgeteilt, ohne Rücksicht auf hierarchische Stellungen offen und kritisch diskutiert und in einen gemeinsamen neuen Kenntnisstand integriert werden können. Dasselbe gilt für die wechselseitige Überprüfung von Arbeitsergebnissen: Der primäre Test der Validität eines wissenschaftlichen Ergebnisses ist seine Reproduzierbarkeit.

  • Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets individuell. Zu dieser Verantwortung gehören

    • die wissenschaftliche Zuverlässigkeit der Ergebnisse,
    • dass die Ergebnisse und Methoden vollständig und nachvollziehbar beschrieben wurden,
    • dass eigene und fremde Vorarbeiten vollständig und korrekt nachgewiesen wurden.

    Als Autorinnen und Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle diejenigen – aber auch nur diejenigen – firmieren, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen haben. Eine sogenannte »Ehrenautorschaft« ist ausgeschlossen.

  • Alle Daten, die zur Reproduzierbarkeit der veröffentlichten oder im Kundenauftrag entwickelten Ergebnisse notwendig sind, müssen dokumentiert und gespeichert werden. Dazu zählen neben den unmittelbar durch Versuche gewonnenen Daten auch die Beschreibung des Versuchsaufbaus und der Versuchsdurchführung. Derartige Daten müssen im Institut für einen Zeitraum von zehn Jahren sicher gespeichert werden.