Einträge aus der Siedlungsentwässerung belasten die Oberflächengewässer mit Nährstoffen und Mikroschadstoffen. Mit der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen EU‑Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) wird in Artikel 8 in bestimmten Fällen eine verbindliche vierte Reinigungsstufe eingeführt, um Mikroschadstoffe aus kommunalem Abwasser zu entfernen. Bis 2045 sind stufenweise alle Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 150.000 Einwohnerwerten sowie – bei Einleitung in empfindliche Gebiete (Risikogebiete) – Anlagen ab 10.000 Einwohnerwerten mit einer vierten Reinigungsstufe für Mikroschadstoffe auszustatten.
In Bezug auf Risikogebiete müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 Absatz 2 KARL bis 31.12.2030 eine Liste von Gebieten erstellen, in denen die Konzentration oder Akkumulation von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen ein Risiko für Umwelt oder menschliche Gesundheit darstellen. Diese umfasst u. a. Trinkwassereinzugsgebiete, Badegewässer und Gebiete mit Aquakulturtätigkeiten sowie weitere Gebietsarten, die risikobasiert festzulegen sind. Dabei ist ein zentrales Kriterium für Flüsse ein Verdünnungsverhältnis unter 10 an der Einleitungsstelle. Die Liste ist ab 2033 im Sechsjahresrhythmus unter Berücksichtigung des zunehmenden Ausbaugrades zu aktualisieren.
Für die nationale Umsetzung bestehen keine detaillierten europäischen Vorgaben zur Priorisierung des Kläranlagenausbaus. Ohne bundeseinheitliche Methodik drohen in Deutschland aufgrund des föderalen Systems heterogene Regelungen zu Risikogebieten und Ausbaupfaden in einzelnen Bundesländern. Zugleich müssen Rechtssicherheit sowie ökologische und ökonomische Tragfähigkeit gewährleistet werden.
Vor diesem Hintergrund zielt das Vorhaben auf die Entwicklung einer praxistauglichen, bundeseinheitlichen Methodik zur Ermittlung von Risikogebieten und zur Bestimmung der im zeitlichen Verlauf auszubauenden Kläranlagen gemäß Artikel 8 KARL. Es knüpft an bestehende Arbeiten an, insbesondere an die UBA‑Projekte »Erweiterte Klassifizierung kommunaler Kläranlagen – Abwassercluster«, »Klarwasseranteile« sowie »Umsetzung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland«. Die Ergebnisse sind abzustimmen und sollen dann frühzeitig in die Erarbeitung des europäischen Durchführungsrechtsaktes einfließen sowie die Erstellung des nach Artikel 23 KARL geforderten nationalen Durchführungsprogramms mit Investitionsplanung und Kostenschätzung unterstützen.
Das Projekt entwickelt und evaluiert eine bundeseinheitliche, vollzugstaugliche Methodik zur Umsetzung von Artikel 8 KARL. Kern ist
unter Einbezug der damit verbundenen juristischen Fragestellungen.
Auf Basis bundesweit verfügbarer Geodaten, der MoRE‑Datenbank zu Kläranlagen, hydrologischer Durchflussdaten (u. a. LARSIM‑ME) und weiterer UBA‑Vorarbeiten wird eine Methodik zur Bestimmung der Risikogebiete entwickelt. Sie umfasst die Ausnahmeprüfung für Trinkwassereinzugsgebiete, Badegewässer und Aquakulturtätigkeiten, die risikobasierte Bewertung weiterer Gebietskategorien sowie eine bundeseinheitliche Berechnung des Verdünnungsverhältnisses. In einem mehrstufigen Verfahren ist ein Konzept zu erarbeiten, über das Kläranlagen geografisch zugeordnet und gekennzeichnet und anschließend hydraulisch und stofflich bewertet werden, wobei insbesondere Umweltqualitätsnormen (UQN) und repräsentative Ablaufkonzentrationen mit einbezogen werden sollen. Die Ergebnisse werden in Ablaufschemata, Checklisten und einem anwenderorientierten Leitfaden aufbereitet.
Parallel wird eine Methodik zur Auswahl und zeitlichen Staffelung der auszubauenden Kläranlagen entwickelt. Dazu wird MoRE um einen Knoten‑Kanten‑Ansatz erweitert, um Konzentrationsverläufe und Rückkopplungen zwischen Anlagenausbau, Gewässerkonzentrationen und Risikogebietseinstufung abzubilden. Auf dieser Basis werden Ausbau‑Szenarien entwickelt, wobei Priorisierungskriterien geprüft werden (u. a. Einleitungsfracht, Verdünnungsverhältnis, Einfluss auf die Risikobewertung, Kosten‑Nutzen‑Verhältnis) und geeignete Anlagentechniken zugeordnet werden. Investitions- und Betriebskosten werden aus aktuellen Daten abgeleitet und zu ökonomischen Kennzahlen verdichtet.
Ein Rechtsgutachten klärt Auslegungsfragen der KARL, Schnittstellen zu nationalem Recht und die rechtssichere Ausgestaltung der Methoden. In Online‑Workshops mit Ländern und Stakeholdern werden Ergebnisse vorgestellt und Rückmeldungen eingeholt. Zudem wird mit einem Evaluationskonzept die Vollzugstauglichkeit geprüft.
November 2025 bis September 2027