Projekt

Wirksamkeit und Kosteneffizienz von produktbezogenen und nachgeschalteten Maßnahmen zur Verminderung des Eintrages von Mikroschadstoffen in die Gewässern (Mikroschadstoffe)

Für viele Mikroschadstoffe wie z. B. Haushaltchemikalien, Einsatzstoffe in KMUs, Arzneimittel oder Biozide stellt der Eintrag über das kommunale Abwassersystem (Einleitung, Mischwasserabschläge und je nach Anwendungsfall auch Regenwassereinleitungen) den dominierenden Eintragspfad in die Gewässer da.

In diesem Vorhaben sollen an wichtigen Vertretern, die bereits teilweise als prioritäre Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie geregelt wurden oder geregelt werden sollen (z. B. Diuron oder Diclofenac) das exemplarische Zusammenwirken, die Wirksamkeit und Kosteneffizienz von Stoffregulierungen und nachgeschalteten Maßnahmen (gezielte Eliminierungsstufen in der kommunalen Abwasserbehandlung, Verbesserung der Misch- und Regenwasserbehandlung) untersucht werden.

Ziel ist es, geeignete Kombinationen von Maßnahmen und ihre Randbedingungen vorzuschlagen, die sich durch eine hohe Kosteneffizienz auszeichnen. Diese Maßnahmenkombinationen sollen einer Wirkungsabschätzung zugänglich und somit gut in den Planungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie integrierbar sein.

Die Reduzierung der Belastungen der Gewässer mit Mikroschadstoffen ist seit vielen Jahren eine wichtige Zielsetzung der Wasserwirtschaft. Auf europäischer Ebene wurde dazu in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 16: »Strategien gegen die Wasserverschmutzung«) festgelegt, dass spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung durch einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen, die ein erhebliches Risiko für oder durch die aquatische Umwelt darstellen, umzusetzen sind. Vorgesehen war dazu, für besonders kritische, europaweit relevante Schadstoffe (»prioritären Stoffe«) sowohl gemeinschaftsweite Qualitätsnormen als auch Emissionskontrollen festzulegen. Nach langwierigen Verhandlungen wurden über die Richtlinie 2008/105/EG Umweltqualitätsnormen für 33 prioritäre Stoffe bzw. Stoffgruppen aufgestellt, die ein hohes Schutzniveau für die Umwelt gewährleisten sollen und gleichzeitig den Maßstab für den bis zum Jahr 2015 von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten chemischen Zustand der Gewässer darstellen. Diese Stoffliste wird derzeit aktualisiert.

Gleichzeitig ist in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, dass für Chemikalien, die auf lokaler Einzugsgebiets- bzw. nationaler Ebene als bedenkliche Stoffe aber nicht als prioritäre Stoffe auf EU-Ebene eingestuft wurden, Normen auf nationaler Ebene festgelegt werden (flusseinzugsgebietsspezifische Schadstoffe). Für Deutschland wurden die stoffbezogenen Anforderungen in 2011 in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zusammengefasst. Bei Überschreiten der bereits bestehenden oder der zukünftigen Anforderungen sind Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge in die Gewässer vorzusehen. Grundsätzlich sind dabei sowohl Maßnahmen an der Quelle (Stoffvermeidung/produktionsintegrierter Umweltschutz) als auch im Emissionspfad nachgelagerte Minderungsmaßnahmen denkbar (z. B. an den eigentlichen Eintragsstellen wie Kläranlage oder Mischwasser-Überläufen). Bei der Auswahl von Emissionsminderungsmaßnahmen spielen die Wirksamkeit und die damit verbundenen Kosten eine wesentliche Rolle.

Laufzeit

01.10.2012 - 31.03.2016

Auftraggeber

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/Umweltbundesamt  (FKZ: 3712 21 225)

Partner

  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Wasser und Gewässerentwicklung, Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft

  • Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS)/Uni Stuttgart

  • Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FiW)

  • Ruhr-Forschungsinstitut für Innovations- und Strukturpolitik (RUFIS) e.V.

  • Plattform »Verfahrenstechnik Mikroverunreinigungen« VSA