Projekt

Entwicklung des Förderinstruments Klimaschutzverträge

Klimaschutzverträge zielen darauf ab, die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber den marktgängigen konventionellen Technologien auszugleichen. Hierbei kommt der Ansatz eines CCfD zur Anwendung (Carbon Contracts for Difference, also CO2-Differenzvertrag). Wir unterstützen das BMWK bei der Erarbeitung des Förderprogramms Klimaschutzverträge und arbeiten an wissenschaftlichen Fragestellungen hierzu.

Problemstellung: Industrietransformation hin zur Treibhausgasneutralität

Die Klimaschutzpolitik in der EU und auch national in Deutschland hat in den vergangenen Jahren spürbar an Fahrt aufgenommen. Auf EU Ebene steht mit dem Green Deal die Vereinbarung, die EU bis 2050 netto treibhausgasneutral zu stellen und zugleich im Jahr 2030 das Zwischenziel einer Treibhausgasemissionsminderung von 55% über alle Sektoren hinweg zu erreichen. Den regulatorischen Rahmen für die Industrie bildet hier insbesondere der EU Emissionshandel, flankiert durch den Carbon Border Adjustment Mechanism als Carbon-Leakage Instrument.

In Deutschland schreibt das nationale Klimaschutzgesetz die Klimaneutralität im Jahr 2045 gesamtwirtschaftlich als Ziel vor und macht ambitionierte Zwischenziele je Sektor bis zum Jahr 2030 verbindlich. Der hieraus resultierende Druck, zügig wirksame Maßnahmen umzusetzen, die zu erheblichen Emissionsminderungen im Industriesektor führen, ist enorm. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, muss in der Industrie noch in dieser Dekade in relevantem Umfang mit der Transformation begonnen werden. Die politischen Instrumente zur Unterstützung der Einführung der treibhausgasneutralen Produktionsverfahren müssen hierbei die sehr langen Reinvestitionszyklen bedingt durch die technische Anlagenlebensdauer in der Industrie berücksichtigen. Sie müssen auch in Betracht ziehen, dass die Unsicherheiten in Bezug auf die innovativen Anlagen teils noch groß sind und auch durch die notwendigen Energieträger dieser Technologien bestimmt sind.

Klimaschutzverträge als Förderinstrument

Klimaschutzverträge nach dem Ansatz eines CCfD (Carbon Contract for Difference, also CO2-Differenzvertrag) zielen darauf ab, die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber den marktgängigen konventionellen Technologien im Rahmen des bestehenden CO2-Bepreisungssystems im EU ETS auszugleichen, so dass Investitionen in neue Produktionsanlagen in industriellem Umfang bereits in der laufenden Dekade stattfinden können. Zentrales Ausgestaltungskriterium ist ein vertraglich definierter Preis für die Vermeidung von Emissionen, der zeitlich dynamisch an den CO2-Preis und an Energieträgerpreise angepasst wird. Die Vergabe erfolgt über eine Auktion, deren zentrales Auswahlkriterium die Förderkosten je eingesparter Tonne CO2 sind. Sobald etwa durch Verknappung auf dem CO2-Markt und entsprechend hohe CO2-Preise Wettbewerbsfähigkeit eintritt, kommt es zu Rückzahlungen an den Staat. Neue Klimaschutzverträge werden dann in dem betroffenen Sektor vermutlich nicht mehr geschlossen und das Instrument hat hier seine Funktion erfüllt. Klimaschutzverträge sind also um ein Übergangsinstrument zur Beschleunigung der Industrietransformation und zur Realisierung von zeitlich vorgezogenen Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren.  

Konkrete Informationen zum Förderprogramm

Informationen des BMWK über die rechtliche Ausgestaltung des Förderinstruments und konkrete Informationen zu Förderaufrufen und die Teilnahme am Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BMWK unter dem folgenden Link:

https://www.bmwk.de/klimaschutzvertraege

 

 

Das Projekt unterstützt die Ausgestaltung des Förderprogramms Klimaschutzverträge unter Nutzung von CCfDs (Carbon Contracts for Difference) basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen möglichst direkt die Ausarbeitung des Förderprogramms unterstützen. Sie stellen aber auch die Grundlage für die Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen im Rahmen des Projekts dar.

Relevante Branchen bzw. Produktionsverfahren werden bzgl. ihrer Kostenstruktur und damit zu erwartender Vermeidungskosten im Detail analysiert. Die Vermeidungskosten hängen stark von den Erwartungen an die Energieträgerkosten ab. Diese bestimmen teilweise die Risikobewertung von Unternehmen, die durch die Klimaschutzverträge als Instrument adressiert werden sollen. Das Wechselspiel von Klimaschutzverträgen mit anderen Politiken für die emissionsintensive Industrie, beispielsweise anderen Förderinstrumenten, aber insbesondere auch dem ETS sowie CBAM wird als zentrales Element betrachtet. Überlegungen zu Instrumenten wie Nachfragequoten oder grünen Leitmärkten schließen sich an sowie Fragen über den möglichen Mehrerlös potentieller Projekte durch die "grüne" Produkteigenschaft, also die verminderten Emissionen im Produktionsverfahren. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen mit verbundenen Märkten analysiert, insbesondere mit denjenigen für Wasserstoff und erneuerbaren Strom. Es stellen sich Fragen zur Zertifizierung, zunächst von Wasserstoff als potentiellem Energieträger der Projekte, nachgelagert aber auch an die Produkte selbst. Die genannten Arbeiten werden, im Sinne einer Querschnittsfunktion, durch juristische Expertisen nach Bedarf unterstützt. Der Fokus liegt hierbei auf Fragen zum europäischen Beihilferecht.  

Das Fraunhofer ISI koordiniert und leitet das Vorhaben gemeinsam mit IREES. Ein besonderer Fokus der Arbeiten liegt neben der übergeordneten Mechanik der Klimaschutzverträge auf dem Design der Auktion und der Definition der Bemessungsgrundlage zur Emissionsvermeidung. Gemeinsam mit dem PIK wird ein techno-ökonomisches Modell aufgebaut, das verschiedene quantitative Analysen mit Bezug zu den Klimaschutzverträgen ermöglicht. Die Wechselwirkungen mit dem ETS und CBAM stellen einen weiteren Fokus der Arbeiten dar. Darüber hinaus bearbeiten wir im Projekt Fragen zu Wasserstoff und Strommärkten. 

 

Veröffentlichungen, weitere in Vorbereitung:

Projektpartner

  • IREES Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategie GmbH
  • Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
  • Potsdam Institut für Klimafolgenforschung PIK
  • Öko-Institut e. V., Institut für angewandte Ökologie, Deutschland
  • Prof. Dr. Stefan Klinski, Berlin

Laufzeit

von August 2021 bis Juli 2024

Auftraggeber

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Projekte

Wir unterstützen die Entwicklung der Klimaschutzverträge im Rahmen des Projekts "Wissenschaftliche Analysen zu Einführung und Skalierung von Klimaschutzverträgen (CCfD) zur Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie" und mit einem Teil der Projektpartner im Rahmen des Projekts "Wissenschaftliche Unterstützung Klimapolitik und Maßnahmenprogramm".